|
Allgemein
Im Jahr 1997 sind am Luxemburger Gipfel die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU beschlossen worden. Österreich arbeitete auf dieser Basis
den "Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung" (NAP) aus.
In der Folge wurden bundesweit Territoriale Beschäftigungspakte (TEPs) als neue Form der Zusammenarbeit zwischen den AkteurInnen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene eingerichtet, um die Umsetzung des NAP in den Regionen sicherzustellen. Mit der Unterzeichnung des "NÖ Beschäftigungspaktes 2000 - 2004", des Folgevertrages 2005 – 2006 im Juni 2004 , des "NÖ Beschäftigungspaktes 2007 - 2010"und dem Folgevertrag "NÖ Beschäftigungspakt 2011 bis 2013", sind die Bemühungen um die Schaffung von neuen und die Erhaltung von bestehenden Arbeitsplätzen als landesweites Anliegen auf breitestmöglicher Basis verankert worden. Existierende Kooperationen der VertragspartnerInnen können im Pakt formalisiert und institutionalisiert werden, Entscheidungen werden Verbindlichkeit und Zuverlässigkeit verliehen. Diese Formalisierung der Kooperationen wird seitens der PaktpartnerInnen als notwendig und effizienzerhöhend erachtet. Der Mehrwert wird durch die Definition gemeinsamer arbeitsmarkt- und strukturpolitischer Ziele gewonnen und setzt sich in der erhöhten Zahl der in Maßnahmen einbezogenen Personen fort. Gleichzeitig wird durch eine bessere Abstimmung der (nach Zuständigkeiten aufgeteilten) Einzelförderungen eine Effektivitäts- und Effizienzsteigerung erreicht. Unabhängige Studien zu Inhalt und Rahmenbedingungen beurteilten den Pakt als Best Practice Beispiel europaweit und als Bereicherung. Arbeitsmarktpolitik ist für viele wichtige AkteurInnen überschaubarer und berechenbarer geworden. Neben strukturellen Vorhaben, die vor allem auf eine verbesserte Abstimmung von wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen abzielen, werden auch auf die aktuellen Bedürfnisse der Zielgruppen abgestimmte Initiativen für den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützt. Ziele
Zielgruppen
Projektbereiche
|